Informationen und Service

für Vermieter in der Probstei

Login für Gastgeber

Veranstaltungen für Vermieter

Live-Webinar am 20. März 2024 ab 18 Uhr

Wer sich professionell auf Gäste eingerichtet hat, weiß: reine Bettenhäuser, 1970er/80er-Jahre-Schick oder „Flohmarkt“-Zimmer sind heutzutage nicht mehr wettbewerbsfähig. Deswegen unterstützt die IHK-Initiative Designkontor Schleswig-Holstein die Gastgeber im Lande dabei, deine Betriebe zeitgemäß und gästeorientiert zu modernisieren.

In der kostenfreien Online-Veranstaltung geben Praktikerinnen Empfehlungen zur Einrichtungsgestaltung von Ferienwohnungen, Pensionen, Landgasthöfen und Hotels, auch unter Nachhaltigkeitsaspekten, ferner Tipps zu deren Online-Vermarktung im Allgemeinen sowie speziell über den Social Media Kanal Instagram, der hervorragend zur Verbreitung visueller Inhalte geeignet ist. Das Designkontor Schleswig-Holstein lädt dich herzlich dazu ein.

Den Link zum Programm und der Anmeldung findest du hier.

Ratgeber für Gastgeber

Online-Seminare für Gastgeber

Der Deutsche Tourismusverband (DTV) bietet Online-Seminare für Vermieter/-innen an. Verschiedene digitale Schulungsangebote stehen zur Auswahl. Vielleicht ist für dich ein passendes Thema dabei...

Die Webinare kosten 19,90 € pro Teilnehmer.

Genauere Informationen zum Schulungsangebot des DTV unter https://dtv.edudip.com/webinars/

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung. Damit kommen auf Unternehmen Änderungen beim Umgang mit personenbezogenen Daten zu. Um die neuen Anforderungen zu erfüllen, müssen Prozesse, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, sorgfältig geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldbußen oder Schadensersatzansprüche. Geprüft werden muss auch, ob ein eigener betrieblicher oder externer Datenschutzbeauftragten zu bestellen ist.

Was zum Beispiel beim Speichern von Gästedaten, dem Erstellen eines Gästeprofils oder dem Versand von Newslettern zu beachten ist, hat der DTV in einem Leitfaden zusammengefasst.

Quelle: Deutscher Tourismusverband e. V.

PDF herunterladen - DSGVO, Leitfaden des DTV (401,3 KiB)

BGH-Urteil zur Endreinigung

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 6. Juni 1991 (I ZR 291/89, abgedruckt in NJW 1991, S. 2706) entschieden, dass der Anbieter einer Ferienwohnung bzw. eines Ferienhauses verpflichtet ist, bei der Angabe von Mietpreisen Endpreise anzugeben. In diesen Endpreis sind alle pauschalen und in jedem Fall zu zahlenden Nebenkosten für Strom, Wasser, Gas und Heizung sowie die von vornherein festgelegten verbrauchsunabhängigen Kosten für Bettwäsche und Endreinigung einzubeziehen, soweit die Inanspruchnahme dieser Leistungen nicht freigestellt ist. Da bei diesen Kosten von vornherein feststeht, in welcher Höhe sie anfallen werden, sind sie als fester Preisbestandteil zu verstehen und in den Endpreis einzubeziehen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 1 Preisangabenverordnung. Sie dient der Klarheit und Vergleichbarkeit des preislichen Angebots.

Diese BGH-Entscheidung bedeutet jedoch nicht, dass Nebenkosten für Heizung, Gas, Strom und Wasser nicht auch nach Verbrauch abgerechnet werden können. Bei einer verbrauchsabhängigen Abrechnung ist der Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten z.B. durch einen Zähler erforderlich.

Bitte beachten: Ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung kann zu einer Abmahnung oder im Falle einer geahndeten Ordnungswidrigkeit sogar zu einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro führen!

Quelle: Deutscher Tourismusverband e. V.

Rechtliche Grundlagen

Für die Vermietung von Ferienhäusern, -wohnungen und -zimmern gelten grundsätzlich Vorschriften – unabhängig davon, ob eine eigene Immobilie regelmäßig oder die Mietwohnung kurzzeitig an Gäste vermietet wird. Jeder Gastgeber ist für die Einhaltung der Regelungen und gesetzlichen Pflichten selbst verantwortlich und sollte sich im Detail informieren.

Quelle: Deutscher Tourismusverband e. V.

PDF herunterladen - Übersicht rechtliche Grundlagen (401,3 KiB)

Klassifizierung/Vermieterdatenbank

DTV Klassifizierung

Die Klassifizierung einer Ferienunterkunft dient den Gäste nicht nur als Orientierungs- und Entscheidungshilfe, sondern ebenso der Sicherheit der geprüften Qualität. Einer Befragung von über 2.000 Gästen nach der Bedeutung der DTV-Sterne bei der Reiseentscheidung ergab, dass für 78% der Gäste Sterne sehr wichtig bis wichtig sind!

Neben zufriedenen Gästen dient die Klassifizierung deiner Unterkunft auch dir als objektive Einschätzung des eigenen Angebotes. Sie zeigt  gezielte Maßnahmen zur Verbesserung auf, steigert die Leistungsfähigkeit und reduziert Reklamationen...

Der Tourismusverband Probstei e. V. ist zertifiziert, dein Ferienobjekt zu klassifizieren. Gerne einfach ansprechen.

Leitfaden zum Thema "Klassifizierung"

Wer kann teilnehmen?

Vermieter eines Ferienhauses, einer Ferienwohnung oder Anbieter von Privatzimmern mit bis zu neun Betten.

Wie läuft eine Klassifizierung ab?

Jede Unterkunft muss die Mindestkriterien des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) erfüllen. Prüfe , ob dein Ferienhaus, die Ferienwohnung oder das Privatzimmer geeignet ist. Der Tourismusverband Probstei (TVP) erläutert gerne die Anforderungen.

Wende dich an den TVP, um mit uns eine Klassifizierungsvereinbarung abzuschließen.

Wir vereinbaren einen Termin zur Begutachtung der Unterkunft. Wir sind vom DTV autorisiert, deine Unterkunft nach den Sterne-Kriterien zu bewerten.

Hier gibt es aktuelle Kriterienbögen, Lizenzunterlagen etc.
https://www.deutschertourismusverband.de/qualitaet/sterneunterkuenfte.html

Nach erfolgreicher Prüfung erhälst du von uns eine Urkunde mit dem Klassifizierungsergebnis. Von da an kannst du mit geprüfter Sterne-Qualität für die Unterkunft werben.

Wie lange sind die DTV-Sterne gültig?

Drei Jahre kann mit mit den DTV-Sternen geworben werden. Anschließend ist eine erneute Klassifizierung erforderlich. Vereinbare  rechtzeitig vor Ablauf der Sterne-Klassifizierung einen neuen Termin zur Begutachtung der Ferienunterkunft. So klappt die Werbung den Sternen ohne Unterbrechung.

Was kostet eine Klassifizierung?

Die Kosten für eine Klassifizierung bitte direkt beim Tourismusverband Probstei e. V. erfragen.

Vermieterdatenbank Probstei

Der Tourismusverband Probstei e. V. (TVP) betreibt und pflegt den touristischen Auftritt auf dieser Website. Im Rahmen dieses Auftritts stellt der TVP eine Vermieterdatenbank zur Verfügung, die von dem Partner "Optimale Präsentation / Secra Bookings GmbH" betrieben wird.

Alle interessierten Vermieter der Probstei haben die Möglichkeit, sich mit ihrem Unterkunftsangebot auf dieser online-basierten Datenbank eintragen zu lassen.

Die Vermieterdatenbank ermöglicht in einfacher Weise, das Ferienhaus, die Ferienwohnung, Privat- oder Hotelzimmer potentiellen Urlaubsgästen zu präsentieren. Es besteht die Möglichkeit, bis zu 5.000 Zeichen Text und bis zu 25 Bilder deines Ferienobjektes darzustellen, ebenso 360° Bilder und Videos. Neben den entsprechenden Preisen können ebenfalls Sonderangebote, Mindestmietzeiten, An- und Abreisetage und vieles mehr anzeigt werden. Auch die Darstellung eines Belegungskalenders ist möglich.

Dazu ist der Eintrag in die Datenbank mit 62,- € pro dargestelltem Objekt und Jahr finanziell risikoarm. Sofern nicht verfügbar, machen wir auch Bilder deiner Ferienunterkunft und verfassen einen Beschreibungstext für das Objekt - ohne Aufpreis!

Sprich uns einfach an. Gerne schicken wir die entsprechenden Unterlagen zu.